Betriebsanweisung

Umgang mit Reinigungsmitteln in der Feldküche

Arbeitsbereich

Feldküche / mobile Verpflegungseinrichtung

Tätigkeit

Reinigung und Desinfektion von Kochgeräten, Arbeitsflächen, Geschirr und Ausrüstung

⚠️ 1. Gefahren für Mensch und Gesundheit

  • Haut- und Augenreizungen durch chemische Stoffe
  • Verätzungen bei konzentrierten Reinigern
  • Einatmen gesundheitsschädlicher Dämpfe
  • Rutschgefahr durch verschüttete Flüssigkeiten
  • Gesundheitsgefahr durch falsche Anwendung oder Mischung

⚠️ 2. Besondere Gefahren

  • Gefährliche Dämpfe bei Mischung von Reinigungsmitteln
    (z. B. chlorhaltige Reiniger + Säuren → giftige Gase)
  • Unsachgemäße Lagerung (z. B. in Lebensmittelbehältern)

 3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

  • Reinigungsmittel nur nach Herstellerangaben verwenden
  • Nicht mischen! (besonders Chlor- und Säureprodukte)
  • Nur gekennzeichnete Originalbehälter verwenden
  • Beim Umgang:
    • Hautkontakt vermeiden
    • Spritzer vermeiden
  • Für ausreichende Belüftung sorgen
  • Verschüttete Mittel sofort aufnehmen
  • Reinigungsmittel getrennt von Lebensmitteln lagern

🧤 4. Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe
  • Schutzbrille bei Spritzgefahr
  • Rutschhemmende Sicherheitsschuhe
  • Geeignete Arbeitskleidung

⚠️ 5. Verhalten bei Störungen

  • Undichte Behälter sofort sichern
  • Ausgelaufene Stoffe aufnehmen und Bereich reinigen
  • Defekte Gebinde nicht weiterverwenden
  • Vorgesetzte informieren

🚑 6. Verhalten bei Unfällen

  • Augenkontakt: Sofort mehrere Minuten mit Wasser spülen
  • Hautkontakt: Mit viel Wasser abwaschen
  • Einatmen: Frischluft zuführen
  • Verschlucken: Kein Erbrechen herbeiführen, Arzt informieren
  • Notruf 112 bei schweren Fällen

🩹 7. Erste Hilfe

  • Betroffene beruhigen und betreuen
  • Ersthelfer informieren
  • Sicherheitsdatenblatt bereithalten
  • Unfall dokumentieren

🔧 8. Lagerung und Kennzeichnung

  • Kühl, trocken und gut belüftet lagern
  • Originalgebinde mit Kennzeichnung verwenden
  • Für Unbefugte unzugänglich aufbewahren

♻️ 9. Entsorgung

  • Reste und Gebinde gemäß Vorschriften entsorgen
  • Nicht in Gewässer oder Boden gelangen lassen
  • Entsorgung über zugelassene Stellen

Hinweis

Diese Betriebsanweisung ist regelmäßig zu unterweisen und gut sichtbar in der Feldküche auszuhängen.